Neue Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten

Sportvereine und Kommunen aufgepasst: ein neues Förderprogramm des Bundes steht bereit, um bei der Sanierung maroder Sportstätten zu unterstützen. Das Antragsportal für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist frisch geöffnet – Anträge sind noch bis zum 15. Januar 2026 möglich. Was gefördert wird und bei der Antragstellung zu beachten ist, hier.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Tennisplätze.

Die Förderung bezieht sich dabei ausschließlich auf umfassende bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.

Bei Gebäuden steht zudem die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung entsprechend definierte energetische Standards erfüllen müssen.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Kommunen, Sportvereine können ihre Kommunen jedoch auf das Förderprogramm ansprechen und entsprechende Projekte vorschlagen: Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ja ohnehin in kommunaler Hand.

Auch die Förderung einer vereinseigenen Sportstätte ist grundsätzlich möglich, sofern der Weg über die Kommune gewählt wird. Kommunen sind berechtigt, Fördergelder an den entsprechenden Verein weiterzuleiten.

 

Wie wird gefördert?

Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei, der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Anteil, zu dem sich der Bund an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligt, beträgt 45 Prozent. Kommunen müssten demnach mindestens 55 Prozent selbst zu den entsprechenden Sanierungsprojekten beisteuern. Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage wird eine Ausnahme gemacht: Hier beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent – der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.

Zusätzlich ist es möglich, Förderprogramme der Länder gleichzeitig zu nutzen, womit der Eigenanteil der Kommune weiter gesenkt werden kann.

 

Wann wird gefördert?

Kommunen können ihr Interesse an der Förderung eines Projekts bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal easy-Online des Bundes einreichen.

Die finale Entscheidung zu den zu fördernden Projektskizzen trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2026.

 

Ein ausführliches FAQ zum Förderprogramm und dem Projektaufruf auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). (Link)

 

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