Politik & Verfassung
Nachhaltigkeit als Verfassungsziel
Nachhaltigkeit als Verfassungsziel ist eine Forderung, um eine größere Verlässlichkeit im Handeln von Staat, Politik, Bürger*innen und Wirtschaft in Richtung der Nachhaltigen Entwicklung herzustellen. Neben der Prüfung von jedem staatlichen Handeln auf Nachhaltigkeit, sehen Wissenschaftler*innen in der Forderung die Folge, dass der Grundsatz der Generationengerechtigkeit umgesetzt werden würde und dass das Nachhaltigkeitsprinzip die notwendige politische Relevanz bekäme.
Weitere Informationen hier (Hans-Jürgen Papier, 2019) und hier (Joachim Wieland, 2016)
Good Practice auf Bundesebene und in der RENN.west-Region:
Bund | Deutsches Grundgesetz
Im deutschen Grundgesetz ist das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung bislang nicht umfassend integriert, weshalb eine verfassungsrechtliche Verankerung von mehreren Akteur*innen gefordert wird. Im internationalen Kontext hat Nachhaltigkeit u.a. in den Verfassungen von Frankreich, Finnland und Schweden Einzug gefunden.
Weitere Informationen hier (RNE, 2019), hier (LAG 21 NRW, 2020) und hier (INSM, 2019)
Bundesland | Artikel 26c der hessischen Landesverfassung
Als erstes Bundesland hat Hessen das Prinzip der Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Bei einer Volksabstimmung im Oktober 2018 stimmten 89,1 % der Wähler*innen einer Aufnahme des Artikels 26 c „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren“ zu. Aktuell prüft auch der Thüringer Verfassungsausschuss die Aufnahme des Staatsziel in die Landesverfassung.