Steuerung & Prozesse
Nachhaltigkeitsprüfung
Grundsätzlich legen Nachhaltigkeitsstrategien vielfältige Zielsetzungen fest, die gleichzeitig verfolgt werden. Die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen können sich dabei wechselseitig begünstigen, aber auch im Konflikt zueinanderstehen. Besonders die Berücksichtigung langfristiger Auswirkungen ist in politischen Entscheidungen herausfordernd. Damit Nachhaltigkeit zum Leitprinzip der Politik wird, kann die Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen, Programmen und Verordnungen ein wirksamer Baustein sein, um Politikvorschläge stärker an Nachhaltigkeit auszurichten.
Good Practice auf Bundesebene und in der RENN.west-Region:
Bund | Gesetzesfolgenabschätzung
In Deutschland besteht seit 2009 die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert ist. Im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung werden Zielkonflikte zwischen den Nachhaltigkeitszielen transparent und unter Berücksichtigung des abzusehenden Fortschritts dargelegt. Zur Durchführung wurde zuletzt ein Webtool zur elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) eingeführt, das die systematische Prüfung anhand der Inhalte der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erleichtern soll.
Bundesland | Gemeinsame Geschäftsordnung NRW
Eine Prüfung von Gesetzen und Verordnungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Nachhaltige Entwicklung ist auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung NRW festgehalten. Dabei müssen alle Entwürfe von einer Darlegung der mittel- und langfristigen Auswirkungen, der Beiträge der Zielerreichung der Nachhaltigkeitsstrategie und mögliche Zielkonflikte begleitet werden. Prüfungsmaßstab sind die sogenannten Nachhaltigkeitspostulate der Nachhaltigkeitsstrategie mit den ihnen zugeordneten Zielen und Indikatoren.
Kommune | Nachhaltigkeitseinschätzung der Stadt Solingen
Mittlerweile haben auch bereits einige Kommunen Ratsvorlagenprüfungen etabliert. Solingen hat 2019 eine verbindliche Prüfung aller Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse eingeführt. Mit Hilfe einer eigens entwickelten Nachhaltigkeitseinschätzung wird systematisch sichergestellt, dass die im Handlungsprogramm zur Nachhaltigkeitsstrategie formulierten Ziele konsequent verfolgt werden. Die Einschätzung hat einen informativen Charakter und soll die politische Entscheidungsfindung unterstützen. Darüber hinaus soll eine Auseinandersetzung mit den Solinger Nachhaltigkeitszielen gefördert werden.