Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Schadstofffreie Umwelt
Reine Luft, sauberes Wasser, lebenswerte Natur: Eine schadstofffreie Umwelt schafft die Grundlage für physische und psychische Gesundheit. Deshalb heißt es in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie: „Ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt stärkt gesundheitliche ebenso wie gesellschaftliche und wirtschaftliche Resilienz. Dies kann letztlich nur erreicht werden durch weitgehende Substitution schädlicher Stoffe bzw. durch Vermeidung des Austretens schädlicher Stoffe in die Umwelt.“
Das braucht es zur Umsetzung:
Umweltrecht im Zusammenspiel von chemikalienrechtlichen Anforderungen; Wasser- und Immissionsschutz; Abfallrecht; Verbraucher*innen durch gezielte Kommunikation für Folgewirkungen von Konsumentscheidungen sensibilisieren; Umsetzung auf europäischer sowie globaler Ebene
Dieser Transformationsbereich verknüpft folgende SDGs:
Ökologisch:
SDG 6: Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
SDG 14: Leben unter Wasser
SDG 15: Leben an Land
Sozial:
SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ökonomisch:
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Das steht in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:
„Menschen brauchen – wie alle Lebewesen – eine Umwelt, in der sie gesund leben können und die körperliches, seelisches, geisti- ges und soziales Wohlbefinden ermöglicht. Das bedeutet, wir brauchen reine Luft, sauberes Trinkwasser, schadstoffarme Verbraucherprodukte, ein gesundes und lebenswertes Wohnumfeld, in Gebäuden eine hohe Raumluftqualität, gesunde und schadstoffarme Arbeitsbedingungen, aber auch eine intakte Natur mit sauberen Gewässern, in der wir Ausgleich und Erholung finden. Der Mensch interagiert auf vielfältige Weise mit seiner Umwelt. Vom Menschen verursachte Umwelteinflüsse, beispielsweise Schadstoffe in der Luft oder in Produkten, aber auch Stoffe oder Gemische an sich, z.B. giftige Haushaltschemikalien, belasten die Umwelt und den Menschen. (…)
Das Umweltrecht fördert eine schadstofffreie Umwelt im Zusammenspiel u. a. chemikalienrechtlicher Anforderungen, von Anforderungen an das Produktdesign bis hin zum Wasser-, Immissionsschutz- oder Abfallrecht. Schließlich begünstigt die Information der Öffentlichkeit über schädliche Umwelt- oder Gesundheitswirkungen ein nachhaltiges Verhalten von Verbrauchern und Wirtschaft.
Schädliche Umweltauswirkungen und der Handel mit Produkten machen nicht vor Grenzen halt, daher ist ein Großteil des Umweltrechts bereits auf europäischer Ebene verankert. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung und Fortentwicklung des europäischen Umwelt- und Chemikalienrechtes mit. (…)“